Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer können bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, d. h. Streitigkeiten, die aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag entstanden sind, einen Antrag auf gütliche Beilegung an den Mediator für Verbrauchergeschäfte richten. Unternehmer müssen in Luxemburg niedergelassen sein.