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DIE VERMITTLUNG

Der Nationale Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte (Service national du Médiateur de la consommation) ist eine neutrale und unabhängige Stelle, die den Verbrauchern und Unternehmern ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur Verfügung stellt, durch das Streitigkeiten in Verbraucherfragen, die aus einem zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag entstanden sind, gütlich beigelegt werden können.

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann dabei als unparteiischer Vermittler fungieren, um den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern und sie bei der gemeinsamen Suche nach einer gütlichen Lösung zu begleiten. Mangels gütlicher Einigung zwischen den Parteien kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte ihnen eine Lösung vorschlagen, die sie nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen können.

Der Nationale Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte ist in dem vom Ministerium für Wirtschaft erstellten Verzeichnis der alternativen Streitbeilegungsstellen eingetragen.

AUFGABEN

  • Über die alternative Streitbeilegung informieren bearbeiten
  • Anträge
    entgegennehmen bearbeiten
  • Einschreiten, um eine gütliche Lösung zu finden bearbeiten

Über die alternative Streitbeilegung informieren

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte soll die Verbraucher und Unternehmer über die Möglichkeiten einer alternativen (außergerichtlichen) Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten aufklären. Sowohl die Verbraucher als auch die Unternehmer können demnach den Mediator für Verbrauchergeschäfte kontaktieren, um sich über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der alternativen Beilegung einer solchen Streitigkeit zu informieren.

Anträge entgegennehmen

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte soll alle Anträge im Hinblick auf eine alternative Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten entgegennehmen und, sofern eine andere in dem vom Ministerium für Wirtschaft geführten Verzeichnis eingetragene Stelle für die Bearbeitung dieser Streitigkeit zuständig ist, diese Anfrage unverzüglich an diese Stelle weiterleiten.

Einschreiten, um eine gütliche Lösung zu finden

Falls keine andere Stelle für die Bearbeitung der Streitigkeit zuständig ist, schreitet der Mediator für Verbrauchergeschäfte persönlich ein, um den Parteien bei der Suche nach einer gütlichen Lösung behilflich zu sein. Mangels einer Einigung zwischen den Parteien bei Ablauf des Verfahrens kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte auch selbst eine Lösung zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit vorschlagen. Es steht den Parteien frei, die vom Mediator für Verbrauchergeschäfte vorgeschlagene Lösung anzunehmen oder abzulehnen.

BEFUGNISSE DES MEDIATORS

Streitigkeiten, bei denen er angerufen werden kann

  • Jeder Verbraucher, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt und der im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnhaft ist und sich in einem Streit mit einem in Luxemburg ansässigen Unternehmer befindet, kann sich an den Mediator für Verbrauchergeschäfte wenden, sofern die Streitigkeit einen Vertrag mit dem Unternehmer betrifft.
  • Ferner kann jedes in Luxemburg ansässige Unternehmen, welches sich einem Problem mit einem in Luxemburg wohnhaften Verbraucher gegenüber sieht, den Mediator für Verbrauchergeschäfte anrufen.
  • Dem Konflikt muss ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zugrunde liegen.

Streitigkeiten, bei denen er nicht angerufen werden kann

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Nationale Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte keine Einrichtung zum Schutz der Verbraucher oder Unternehmer ist. Sie kann folglich keine Fragen zu möglichen Rechten oder Pflichten, die sich aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag ergeben, beantworten.
Im Übrigen fallen folgende Fälle nicht in den Zuständigkeitsbereich des Nationalen Dienstes des Mediators für Verbrauchergeschäfte:

  • vom Staat oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften erbrachte nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;
  • Konflikte zwischen Unternehmern;
  • Gesundheitsdienstleistungen, die von Angehörigen der Gesundheitsberufe (Ärzte, Krankenhäuser usw.) an Patienten erbracht werden, um deren Gesundheitszustand zu beurteilen, zu erhalten oder wiederherzustellen, einschließlich der Verschreibung, Abgabe und Bereitstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten;
  • Streitigkeiten mit öffentlichen Anbietern von Weiter- oder Hochschulbildung.

Ablehnungsgründe

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann die Bearbeitung eines Antrags aus einem der folgenden Gründe ablehnen:

  • der Antragsteller hat beim Versuch einer Lösung des Problems keine Beschwerde bei der anderen Partei eingelegt;
  • die Streitigkeit entbehrt jeglicher offensichtlichen Rechtfertigung oder ist vollkommen mutwillig;
  • die Streitigkeit wurde oder wird von einer anderen Stelle zur alternativen Streitbeilegung, einem Schiedsgericht oder einem ordentlichen Gericht in Luxemburg oder im Ausland behandelt;
  • der Antragsteller hat den Mediator für Verbrauchergeschäfte nach über einem Jahr, gerechnet ab dem Datum seiner Beschwerde bei der anderen Partei, befasst;
  • die Bearbeitung des Problems würde den Betrieb des Nationalen Dienstes des Mediators für Verbrauchergeschäfte erheblich beeinträchtigen;
  • der Antrag betrifft keine Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag hervorgeht.

VORTEILE DER ALTERNATIVEN STREITBEILEGUNG

  • Das Verfahren ist kostenlos
    Das Verfahren ist kostenlos

    Das Verfahren ist sowohl für den Verbraucher als auch für den Unternehmer völlig kostenlos. Allerdings gehen die von den Parteien aufgewendeten Kosten, wie z. B. Anwalts-, Fahrt- oder Gutachterkosten, vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung, zulasten der jeweiligen Partei.

  • Das Verfahren ist vertraulich
    Das Verfahren ist vertraulich

    Die Parteien können sich während des Verfahrens frei äußern, da die preisgegebenen Informationen in der Regel nicht im Laufe eines etwaigen späteren Gerichtsverfahrens geltend gemacht werden dürfen.

  • Der Schlichter ist den Parteien bei der Suche nach einer gütlichen Lösung behilflich
    Der Schlichter ist den Parteien bei der Suche nach einer gütlichen Lösung behilflich

    Der Mediator für Verbrauchergeschäfte unterstützt die Parteien bei der Wiederaufnahme des Dialogs und der Suche nach einer gütlichen Lösung.

  • Das Verfahren ist schnell
    Das Verfahren ist schnell

    Das Ergebnis des Verfahrens wird Ihnen binnen 90 Tagen nach Erhalt eines vollständigen Antrags mitgeteilt. Bei besonders komplizierten Streitigkeiten kann diese Frist verlängert werden.

  • Die Beteiligung am Verfahren ist freiwillig
    Die Beteiligung am Verfahren ist freiwillig

    Die Beteiligung am Verfahren ist vollkommen freiwillig. Dies bedeutet, dass es den Parteien nicht nur freisteht, sich an diesem Verfahren zu beteiligen, und sie sich jederzeit davon zurückziehen können, sondern auch, dass sie die ihnen möglicherweise vom Mediator für Verbrauchergeschäfte vorgeschlagene Lösung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen können.

Die Phasen des Verfahrens:

Verhandlung

Während der Verhandlungsphase tauschen der Verbraucher und der Unternehmer ihre Standpunkte aus und können einen Vorschlag für eine gütliche Lösung unterbreiten. Auf diese Weise werden die verschiedenen Standpunkte und die Bereitschaft zur Teilnahme am Verfahren geklärt.
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Mediation

In der Vermittlungsphase versucht der Mediator für Verbrauchergeschäfte auf telefonischem oder schriftlichem Weg zwischen den Parteien zu vermittels um ihre Standpunkte einander anzunähern.
Mangels Einigung zwischen den Parteien kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte sie zu einem Treffen einladen, um gemeinsam über eine gütliche Lösung zu diskutieren.
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Einigung

Falls sich die Parteien auf eine gütliche Lösung geeinigt haben, unterzeichnen sie die besagte Einigung. In Ermangelung einer Lösung kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte den Parteien eine Lösung vorschlagen, die sie nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen können. bearbeiten