Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann Ihren Antrag ablehnen, wenn:
- Sie sich nicht bei der Gegenpartei beschwert haben;
- die Streitigkeit jeglicher offensichtlichen Rechtfertigung entbehrt oder vollkommen mutwillig ist;
- die Streitigkeit von einer anderen Stelle zur alternativen Streitbeilegung, einem Schiedsgericht oder einem ordentlichen Gericht in Luxemburg oder im Ausland behandelt wurde oder wird;
- Sie Ihren Antrag mehr als ein Jahr nach der Beschwerde bei der Gegenpartei eingereicht haben;
- die Bearbeitung des Antrages den Betrieb der Nationaler Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte erheblich beeinträchtigen würde; und
- der Antrag keine Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die auf einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag gründet, betrifft.