Nein. Natürlich besteht das Ziel darin, zu einer gütlichen Lösung zu gelangen, mit der alle Parteien zufrieden sind. Wird jedoch keine gütliche Lösung zwischen den Parteien gefunden, kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte ihnen eine Lösung vorschlagen. In diesem Fall verfügen die Parteien über eine angemessene Frist, um diesen Vorschlag zu untersuchen und den Mediator für Verbrauchergeschäfte zu informieren, ob sie die Lösung annehmen oder ablehnen.