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Kann mich ein Anwalt oder eine Vertrauensperson während des Verfahrens der gütlichen Beilegung unterstützen oder vertreten?

Ja. Die Parteien können sich von einem Anwalt oder einer Vertrauensperson unterstützen oder vertreten lassen.

Jede Partei muss aber die etwaigen Kosten einer solchen Unterstützung oder Vertretung selbst übernehmen.