Ja. Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann Verbraucher und Unternehmer über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der gütlichen Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit informieren.
Da der Mediator für Verbrauchergeschäfte aber vollkommen neutral ist, kann er Sie nicht über Ihre Rechte und Pflichten informieren, die sich aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag ergeben.