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Ich habe schon Beschwerde vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer anderen Schlichtungsstelle eingelegt. Kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte noch eingreifen?

Nein. Sobald ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine andere Schlichtungsstelle mit der Streitigkeit befasst wurde, kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte Ihnen in der Regel nicht mehr bei der Suche nach einer gütlichen Lösung behilflich sein.