Nein. Sobald der Mediator für Verbrauchergeschäfte Sie darüber informiert hat, dass Ihr Antrag vollständig ist, wird die Verjährungsfrist Ihres Klageanspruchs ausgesetzt und beginnt erst wieder bei Beendigung des Verfahrens.
Nein. Sobald der Mediator für Verbrauchergeschäfte Sie darüber informiert hat, dass Ihr Antrag vollständig ist, wird die Verjährungsfrist Ihres Klageanspruchs ausgesetzt und beginnt erst wieder bei Beendigung des Verfahrens.