Nein. Alle Streitigkeiten, die aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer entstanden sind, können dem Mediator für Verbrauchergeschäfte vorgelegt werden, unabhängig vom Betrag, um den es geht.
Nein. Alle Streitigkeiten, die aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer entstanden sind, können dem Mediator für Verbrauchergeschäfte vorgelegt werden, unabhängig vom Betrag, um den es geht.